Die Faszination der Silvesterraketen und Böller zieht jedes Jahr viele in ihren Bann, vor allem an den Tagen vor und nach dem Jahreswechsel. Leider lässt uns die Schönheit eines Feuerwerks oft über die damit verbundenen Gefahren hinwegsehen.
Neben akuter Verletzungsgefahr stellen pyrotechnische Gegenstände eine erhöhte Brandgefahr dar. Um diesen Gefahren vorzubeugen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Gegenständen unumgänglich. Wir habe hier für Sie einige Tipps und Richtlinien zusammengestellt.
Pyrotechnische Gegenstände, dazu zählen eben auch die klassische "Silvesterrakete" sowie die "Knaller" (Piraten), unterliegen dem Pyrotechnikgesetz.
Erwerb Besitz
- F1 - ab 12 Jahren - Feuerwerkskörper, mit sehr geringer Gefahr
- F2 - ab 16 Jahren - Feuerwerkskörper, mit geringer Gefahr
- F3 - ab 18 Jahren - Feuerwerkskörper mit mittlerer Gefahr, mit Sachkenntnissen
- F4 - ab 18 Jahren - Feuerwerkskörper großer Gefahr, mit Fachkenntnissen
Kaufen Sie Feuerwerkskörper nur im autorisierten Fachhandeln und überzeugen Sie sich davon, dass die Artikel das Prüfzeichen aufweisen. Experimente mit Selbstlaboraten enden oft tödlich ! Versuchen Sie nicht, irgendwelche Eigenkonstrukte zu entwickeln !
Lagern Sie die pyrotechnischen Gegenstände so, dass eine ungewollte Zündung ausgeschlossen werden kann. (keine Wärmequellen im Nahfeld, nicht Rauchen,..)
Zündung
Vermeiden Sie übermütiges Handeln auf Grund vorangegangenen übermäßigen Alkoholkonsum.
Für den "Abschuss" von Raketen unbedingt eine geeignete Abschussvorrichtung verwenden (nicht in der Hand haltend).
Bei starkem Wind und Trockenheit verzichten Sie bitte auf Ihr vorhaben. Erhöhte Brandgefahr !
Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten. (Die Flugrichtung kann nicht genau vorherbestimmt werden - erhöhte Brandgefahr im verbauten Gebiet)
Pyrotechnische Gegenstände dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschen- ansammlungen nicht verwendet werden.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1, F2 dürfen nur einzeln und von einander getrennt angezündet werden.
Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist verboten.
Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorien F2 und S1 dürfen in geschlossenen Räumen nicht verwendet werden, ausgenommen ihre Gebrauchsanweisung erklärt dies ausdrücklich für zulässig und es gibt keine Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit, sowie unzumutbare Lärmbelästigungen.
In der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen, ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze verboten.
Die widmungswidrige Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ist verboten.