Meldung von Zweckfeuern
Fristen
Die Meldefristen sind in den o.a. Normen je nach Anlass unterschiedlich. Brauchtumsfeuer sind 2 Wochen zuvor, Zweckfeuer zum Verbrennen von Lawinenholz muss 4 Werktage zuvor, Zweckfeuer in Obst- und Weingärten (Frostschutz-Feuer und zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten) sowie zum Verbrennen von Ast- und Schwendmaterial im Wald müssen spätestens vor der Durchführung gemeldet werden.
Zuständige Stelle
- Gemeinde, auf deren Gebiet das Zweckfeuer durchgeführt werden soll
- Bei "Feuern zum Verbrennen von Lawinenholz" ist zusätzlich die Landeswarnzentrale beim Amt der Tiroler Landesregierung per E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu informieren. - Bei Frostschutz-Feuer ist zusätzlich die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft zu informieren.
Formular
- Die Meldung der Zweckfeuer ist auch über ein Online-Formular des Landes möglich. Dieses ist ab sofort unter den Formularen des Landes Tirol unter dem Titel „Meldung eines Zweckfeuers im Freien“ verfügbar und geht automatisch an die Gemeinde. Die LWZ und die BH können bei Bestehen einer entsprechenden Rechtsgrundlage ebenso mit diesem Online-Formular verständig werden.
- Alternativ besteht die Möglichkeit das PDF-Formular des Landes Tirol zu verwenden
Informationen Land Tirol
Alle Informationen und wichtige Rechtsgrundlagen wurden vom Land Tirol auf einer Infoseite zusammengefasst.
Weitere Informationen auch unter Zweckfeuer – Landes-Feuerwehrverband Tirol.